Genossenschaft
Unsere Vorstandsmitglieder Klaus Seubert, Philipp Hesse und Stephan Kleinschnitz leiten die Wohnungsgenossenschaft Frauenland unter eigener Verantwortung. Selbstverständlich halten sie dabei Gesetz und Satzung ein und vertreten die Genossenschaft nach Maßgabe der Satzung gerichtlich und außergerichtlich. An erster Stelle steht hierbei die nachhaltige Gewährleistung einer guten, sicheren und sozial verantwortbaren Wohnungsversorgung unserer Mitglieder.
Mitgliedschaft bei der WG Frauenland
Jeder kann Mitglied einer Wohnungsgenossenschaft werden
Die Genossenschaftsanteile der Mitglieder sind die finanzielle Basis für das Bauen und Wohnen einer Wohnungsgenossenschaft. Jeder zahlt seinen Beitrag zum Gesamtetat und addiert man die Beiträge der Mitglieder kommt eine beträchteliche Summe zusammen.
Um Mitglied zu werden, muss mindestens 1 Anteil im Wert von 260 € erworben werden. Zusätzlich ist ein einmaliges Eintrittsgeld von 25 € zu zahlen. Je Anteil erhalten Sie ab dem Jahr nach dem Beitritt eine Höchstdividende in Höhe von bis zu 4 %, über deren Auszahlung die Mitgliederversammlung beschließt.
Wer zu einem späteren Zeitpunkt eine Wohnung der Genossenschaft bezieht, erwirbt in Abhängigkeit von der Wohnungsgröße weitere Anteile hinzu.
Jedes Mitglied kann auch - unter Berücksichtigung der Kündigungsfrist - aus unserer Genossenschaft austreten und bekommt sein Geschäftsguthaben wieder zurück. So kann beispielsweise bei einem Auszug aus der Genossenschaftswohnung die Mitgliedschaft aufgekündigt werden, die Anteile werden ähnlich einer Kaution zurückgezahlt.
Für weitere Rückfragen zur Mitgliedschaft steht Ihnen unsere Geschäftsstelle jederzeit gerne zur Verfügung.
Also: Rufen Sie an, wir informieren Sie gerne!
Satzung
Die Satzung der Wohnungsgenossenschaft Frauenland Würzburg eG können Sie hier herunterlanden.
Gerne stellt Ihnen unsere Geschäftsstelle diese in gedruckter Form zur Verfügung.
Satzung der Wohnungsgenossenschaft Frauenland Würzburg eG