Kontakt
Informationen zu unserer Geschäftsstelle
Anschrift:
Wittelsbacherstraße 5
97074 Würzburg
Telefon: 0931 - 79 63 60
Fax: 0931 - 79 63 610
E-Mail: info@wg-frauenland.de
Geschäftszeiten:
Montag - Freitag: 8 bis 12 Uhr
Mittwoch: 13 bis 16 Uhr
Ihre Ansprechpartner:
Bräunig, Sebastian: Geschäftsleiter
Thyen, Gerda: Reparaturannahme, Mitgliederbuchhaltung, allg. Buchhaltung
Meyer, Alexandra: Wohnungsverwaltung, Mitgliederbuchhaltung, Mietenbuchhaltung
Eppelein, Kristin: Betriebskostenabrechnung, Mietenbuchhaltung
Meschke, Ronny: Regiebetrieb und Gartenpflege
Leininger, Dieter: Regiebetrieb und Gartenpflege
Sollten Sie uns telefonisch nicht erreichen, schreiben Sie uns gerne eine E-Mail oder füllen Sie obiges Kontaktformular aus. Wir melden uns dann kurzfristig bei Ihnen.
Fragen und Antworten
Hier beantworten wir all die Fragen, die uns häufig erreichen. Ein Klick auf die Frage und die Antwort öffnet sich.
Kann jeder eine Wohnung bei der Wohnungsgenossenschaft Frauenland mieten?
Die Überlassung einer genossenschaftseigenen Wohnung setzt voraus, dass Sie Mitglied sind bzw. werden.
Bei Interesse an einer Mietwohnungen müssen Sie bereits Mitglied sein, damit wir Ihnen Wohnungsangebote zusenden können. Sozialwohnungen können auch an Nicht-Mitglieder vermietet werden; Erst bei Zusage müssen Sie Mitglied werden.
Wer kann eine Sozialwohnung mieten?
Sozialwohungen werden ausschließlich an Personen mit Wohnungsberechtigungsschein vergeben. Diesen erhalten Sie bei der Stadt Würzburg bzw. im Landratsamt Würzburg oder bei der eigenene Gemeinde.
Kann jeder Mitglied werden?
Ja, grundsätzlich kann jeder Mitglied unserer Wohnungsgenossenschaft werden.
Wie werde ich Mitglied?
Bei Interesse an einer Mitgliedschaft kommen Sie bitte in unsere Geschäftsstelle. Unsere Mitarbeiter informieren Sie umfassend und unterstützen Sie bei der Antragsstellung. Sie erwerben mindestens einen Anteil im Wert von 260 €. Zusätzlich ist ein einmaliges Eintrittsgeld in Höhe von 25 € zu zahlen.
Wie hoch ist der Mitgliedsbeitrag?
Die Höhe der zu zeichnenden Geschäftsanteile richtet sich nach der Größe der Wohnung (je Zimmer, Küche und Bad). Die weiteren Anteile müssen entsprechend zusätzlich zu dem Mindestanteil erworben werden.
Kann ich meine Mitgliedschaft kündigen?
Ja, bei einem Auszug aus der Genossenschaftswohnung kann die Mitgliedschaft gekündigt werden. Die Anteile werden ähnlich einer Kaution zurückgezahlt.
Wie lang sind die Wartezeiten für eine Wohnung?
Das kann leider nicht pauschal beantwortet werden, sondern richtet sich nach der vorherrschenden Fluktation. Falls mehrere Interessenten eine besichtigte Wohnung haben möchten, erhält das Mitglied mit der längsten Wartezeit (niedrigste Mitgliedsnummer) die Zusage.
Sind Wohnungen frei?
Bei Interesse an einer Wohnung unserer Genossenschaft nehmen Sie bitte Kontakt mit unserer Geschäftsstelle auf. Unsere Mitarbeiter erteilen Ihnen gerne Auskunft und lassen Ihnen aktuelle Wohnungsangebote zukommen.
Gibt es barrierefreie / seniorengerechte Wohnungen?
Ja, seit einigen Jahren haben wir begonnen, bei der Sanierung und Modernisierung unserer Wohnungen darauf zu achten, dass ein Teil rollstuhlgerecht bzw. barrierefrei gebaut wird. Diese befinden sich in den Wohnanlagen Seuffertstraße, Kirchbühlstraße und Hermann Zilcher Straße.
Ihre Frage wurde hier nicht gelistet? Dann nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf!
Zum Kontaktformular